Gebührenverordnung des LAV
beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 08.12.2015
1. Aufnahmebeiträge: | Beiträge in Euro |
Erwachsene | 30,00 |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre/Auszubildende/Studenten | 8,00 |
Rentner/Vorruheständler/Arbeitslose | 15,00 |
juristische Personen | 50,00 |
2. Mitgliedsbeiträge pro Jahr: | Beiträge in Euro |
Erwachsene | 96,00 |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre/Auszubildende/Studenten | 60,00 |
Rentner/Vorruheständler/Arbeitslose | 72,00 |
juristische Personen | 200,00 |
Bei Aufnahme einer Familie (mindestens ein Erwachsener mit Kind) in den Verein tritt für die jährliche Beitragszahlung eine Ermäßigung von 20% in Kraft.
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 01. Februar des laufenden Kalenderjahres durch Überweisung bzw. im Lastschriftverfahren fällig.